Bahnordnung

Bahnordnung

Die Benutzung der Bahn unterliegt folgenden Regeln und Vorschriften die unbedingt und genau zu befolgen sind:

  • §1:   Das Betreten dieser Anlage erfolgt für jede Person auf eigene Gefahr und Risiko.
  • §2:   Diese Bahn erlaubt aufgrund Ihrer Bauweise nur Fahrzeuge bis zum Maßstab 1:8. Größere Fahrzeuge sind nicht erlaubt!
  • §3:   Zur Nutzung der Bahn berechtige Personen sind alle Mitglieder des Vereins sowie Gastfahrer an den dafür frei gegebenen Tagen nach dem Entrichten des Benutzungsentgeltes.
  • §4: Die Nutzung der Bahn ist auf die Zeit von 09:00-20:00 Uhr beschränkt.
  • §5:   Gastfahrer dürfen die Strecke nur an den frei gegebenen Gastfahrertagen benutzen. Ein Nichteinhalten gilt als Hausfriedensbruch.
  • §6:  Eltern haften für Ihre Kinder.
  • §7:   Der Rennplatz oder der Montageplatz jedes Fahrers muss in dem Zustand wieder     verlassen werden wie dieser auch vorgefunden wurde.
  • §8: Bei Personen- oder Sachschäden ist unverzüglich der Vorstand zu informieren.
  • §9: Anweisungen des Vorstandes, des Teamleiters oder der Referenten ist Folge zu leisten!
  • §10: Die zur Verfügung stehenden Parkplätze sollen so benutzt werden, dass hier auch ausreichend Fläche für möglichst viele Benutzer ist.
  • §11: Ausschütten von Treibstoff, Lösungsmitteln, Farbe und anderen umweltbelastenden Stoffen ist streng verboten!
  • §12: Jeder hat seinen Müll (einschließlich Zigarettenkippen) selbst zu entsorgen.
  • §13: Rücksichtsvolles und faires Fahren auf der Piste wird vorausgesetzt.
  • §14: Ein Nichtbeachten der Verbote kann zur Anzeige gebracht werden, auf jeden Fall wird ein Hausverbot erteilt.

Und nun viel Spaß, Freude und Fun in dieser Anlage wünschen wir allen Rennfahrern und denen, die es noch werden wollen.

Der Vorstand